Gut zu wissen

Wer übernimmt die Kosten?

Gesetzlich geregelt sind Besuche von Hebammen sowie Haushaltshilfen. Die Arbeit der Mütterpflegerin ist (noch) nicht geregelt und wird bei den Haushaltshilfen eingruppiert.

Eine Bezuschussung durch die gesetzliche Krankenkassen ist jedoch möglich. Gesetzliche Grundlage für die Bezuschussung bildet der 

§ 24h SGB V

"Die Versicherte erhält Haushaltshilfe, soweit ihr wegen Schwangerschaft oder Entbindung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann."

sowie der § 38 SGB V 

vgl. "...Versicherte erhalten eine Haushaltshilfe bei Krankenhausaufenthalt, Krankheit, oder akute Verschlimmerung einer Krankheit wenn keine andere Person im Haushalt die Führung übernehmen kann ..."

Es ist ratsam, deine Hebamme & deinen Gynäkologen schon im Vorfeld darauf anzusprechen. Erkundige dich auch im Vorfeld bei deiner Krankenkasse, wie du eine "Haushaltshilfe" beantragst. Die Beantragung kann etwas "kniffelig" sein.  Ich unterstütze dich gerne bei deinen Vorbereitungen.

Du hast außerdem die Möglichkeit, den Einsatz einer Mütterpflegerin komplett selbst zu zahlen. 

Ein wirklich großartiges Geschenk:

Lass dir von deiner Familie & Freunden Betreuungsstunden schenken. Denn meist haben die Mütter im Vorfeld schon alles besorgt. 

Das besten Geschenke für die Mama: Ruhe, Wohlbefinden, Schlaf und Zeit zum heilen. 

 

Brauche ich trotzdem eine Hebamme?

Ja! Da sich meine Arbeit als Mütterpflegerin nicht gleichstellen lässt mit der Arbeit einer Hebamme, gibt es eine klare Abgrenzung. Ich übernehme keine Verantwortung hinsichtlich der medizinischen Versorgung, stelle keine Diagnosen und besitze keine medizinische Grundausbildung. 

Sollten mir jedoch Umstände auffallen, die pathologische Ursachen haben könnten, bitte ich die Mutter sich an ihre Hebamme und/oder Gynäkologen zu wenden. Das gleiche gilt für den Säugling.